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Seit vielen Jahren gibt es das Fach Recht am GSN, und und es wird regelmäßig von einer Menge Schülerinnen und Schülern gewählt. In der gesamten Oberstufe gibt es in der Regel insgesamt 7-8 Grundkurse. Jedes Jahr haben wir im Abitur eine Vielzahl von Prüfungen im Fach Recht.
Das Schülerinteresse an dem in der Oberstufe neu einsetzenden Fach ist hoch – gerade weil es im Alltag häufig eine Rolle spielt! Wer hatte privat noch nicht irgendwelchen Streit bzw. Unstimmigkeiten und musste sich der Frage stellen, wie diese rechtlich zu lösen waren?
Zusätzlich gibt es kaum Berufe, in denen rechtliche Fragestellungen keine Rolle spielen. Aus Rückmeldungen ehemaliger Schülerinnen und Schüler des GSN ist immer wieder zu hören, dass die Teilnahme am Rechtskundekurs beim späteren Studium, insbesondere der Rechtswissenschaft und der Wirtschaft, bei dualen Studiengängen wie Bachelor of Law, RechtspflegerIn bzw. einer dualen Polizeiausbildung, oder auch in kaufmännischen, verwaltenden, sozialen oder anderen Ausbildungen, sehr hilfreich ist. Einerseits kann dann schon auf Vorwissen zurückgegriffen werden, und andererseits sind rechtliche Techniken bereits bekannt. Man hat einen „Vorsprung“.
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Im Unterricht werden die drei typischen Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht behandelt, was nachfolgend stichwortartig nach Jahrgangsstufen geordnet dargestellt wird:
EF:
– Highlight ist der Besuch einer Gerichtsverhandlung (Strafrecht) im Paderborner Gerichtsgebäude
– oft erklärt Richterin / Richter uns zusätzliches
– oftmals Rundgang im Gericht
– Vor- und Nachbereitung des Gerichtsbesuchs im Unterricht, Rollenspiel
– ist Teil des großen Themas Strafrecht der EF mit der wichtigen Frage: Wie kann man sich – auch als junger Mensch – strafbar machen, z.B. hinsichtlich einer Körperverletzung, und was für Folgen hat das für die Täterin / den Täter?
– anderer Schwerpunkt in der EF: Zivilrecht (z.B.: Schmerzensgeld/Stellvertretung)
Q1:
– Öffentliches Recht: besonders Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Handlungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und Menschenwürde
– Strafrecht: schwerpunktmäßig Notwehr, Mord, Totschlag, Sterbehilfe
Q2:
– großes Thema: Zivilrecht, z. B.
– Arbeitsrecht