Was ist die Elternvertretung?

Die Elternvertretung am Gymnasium Schloss Neuhaus

Bei der Schulpflegschaftssitzung werden aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und Stellvertretern sechs Personen gewählt, die die Elternschaft im nächsten Schuljahr in der Schulkonferenz vertreten. Am GSN bilden diese sechs Elternvertreter ein Team, das im letzten Schuljahr u.a. folgende Aufgaben wahrgenommen hat.

Wir hoffen auf Ihr Interesse und wünschen uns Ihre Mitarbeit.

Ihr Elternteam

Schulpflegschafts-vorsitzender

Regelmäßiger Austausch mit der Schulleitung

Elternvertretung

Ansprechpartner für Anregungen und Probleme

Schulpflegschafts-sitzungen

der Unter-, Mittel- und Oberstufe

Schulkonferenzen

Vertretung der Elterninteressen in zwei Konferenzen pro Schuljahr

Gymnasien

Austausch mit den Elternvertretern der anderen Gymnasien der Stadt Paderborn

Landeselternschaft

Direkter Draht zur Landeselternschaft, ggf. Teilnahme an Versammlungen

Beratungskonferenz

Austausch zu schulsozialen Themen

Schulsteuerungsgruppe

Impulse für die Entwicklung und Ausrichtung des GSN

Schulvertrag

Vereinbarung zwischen Schülern, Lehrern und Eltern

Tag der offenen Tür

Anwesenheit am Tag der offenen Tür

GSN-Award

Jurymitglied GSN-Awards

Homepage

Pflege der Elternseiten der Homepage

Die aktuellen Elternvertreter

Das Team der Elternvertretern besteht in diesem Schuljahr aus sechs Eltern.

Rüdiger Radenbach

Schulpflegschaftsvorsitzender

Kerstin Stamm

stellv. Schulpflegschaftsvorsitzenderin

Nina Bille

Angela Buchbinder

Chris Koester

Nazanin Naebi

Gemeinsam werden die Projekte aus den vergangenen Schuljahren weitergeführt und neue angegangen. Unsere Arbeit richtet sich an alle in der Schulgemeinschaft des GSN Wirkenden, also an Schüler, Lehrer und Eltern gleichermaßen. In der Zusammenarbeit mit den Eltern nehmen wir Anregungen, Kritik und Probleme auf und wirken mit an der Weiterentwicklung unserer Schule sowie an der Lösung schulinterner Probleme.

In der Zusammenarbeit mit den Schülern fördern wir den Informationsaustausch zwischen den Eltern- und Schülervertretern um unterstützend aktiv werden zu können. In der Zusammenarbeit mit der Schule, also der Schulleitung und dem Kollegium, planen und arbeiten wir mit am Bildungs- und Erziehungsauftrag unserer Schule.

Elternmitwirkung

Grundsätzliches

Das Recht der Eltern durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).

Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.

Eltern Aktiv

Kommen Sie ins Elternteam!

Das Gymnasium Schloß Neuhaus (GSN) bietet neben den rein schulischen Fächern und Veranstaltungen auch vielfältige weitere Möglichkeiten für die Schüler, ihre Fähigkeiten und Interessen weiter auszubauen oder einfach die Möglichkeit, neue Themengebiete kennenzulernen und auszuprobieren.

Dies alles wird auch durch die engagierte Arbeit vieler Eltern möglich, die dadurch zur Vielfalt und zum guten Ruf unserer Schule beitragen. Natürlich sind wir immer bestrebt, das Spektrum der Möglichkeiten noch weiter auszubauen und ausscheidende Eltern zu ersetzen.Können Sie sich vorstellen, Ihre Interessen und Hobbies im GSN einzubringen? Möchten Sie Schüler für das begeistern, was Sie gerne machen? Dann laden wir Sie herzlich ein!

Dazu gibt es zahlreiche Arbeitsgemeinschaften (AGs): Von der Koch- bis zur Schach-AG, vom Vokalkreis bis zur Hörspiel-AG. Darüber hinaus stellen immer wieder Eltern ihre Berufe und Hobbies vor oder präsentieren selbstgestaltete Experimente aus Physik, Elektrotechnik oder Chemie. Auch die Unterstützung bei Veranstaltungen und Organisationen ist beliebt.

Klassenpflegschaft

Elternbeteiligung auf Klassenebene

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Beide können über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teilnehmen, sofern es sich nicht um Notengebeung handelt. Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Auch hier bietet es sich an, entsprechend Vorsitzende und deren Stellvertreter/innen zu wählen.

Schulpflegschaft

Forum für die Eltern

Die Schulpflegschaft ist die Versammlung aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen. An den Sitzungen nimmt die Schulleitung teil, um über die jeweils aktuellen schulischen Entwicklungen zu informieren. Die Schulpflegschaft ist das Elterngremium auf der Ebene der Schule. Sie soll die Interessen aller Eltern der Schule vertreten. Sie ist weiterhin ein Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen, die in diesem Gremium ausgetauscht werden, sollen über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden direkt in die Elternversammlungen der Klassenpflegschaften eingebracht werden. So sind alle Eltern mit den aktuellen Informationen versorgt. Gleiches gilt in der anderen Richtung für Anregungen und Anträge aus den Klassenpflegschaften, die in der Schulpflegschaft behandelt werden.

Die Schulpflegschaft wählt eine/en Vorsitzende/en und mindestens eine/en Stellvertreter/in, sowie die Elternvertreter der Schulkonferenz.

Schulkonferenz

Aufgaben der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Schule. Sie tagt unter dem Vorsitz der/s Schulleiterin/s mehrmals im Jahr und besteht aus gewählten Mitgliedern des Lehrerkollegiums, der Schulpflegschaft und der Schülerschaft. Die Schulleitung darf nicht abstimmen, im Falle eines Patts kann sie die Entscheidung allerdings fällen. Alle stimmberechtigten Mitglieder der Schulkonferenz stimmen nach bestem Wissen und Gewissen ab. In den vorgeschalteten Gremien (Schülerversammlung, Lehrerkonferenz sowie Schulpflegschaft) werden vorher die unterschiedlichen Meinungen zusammengetragen und diskutiert. Alle Mitglieder tragen die Entscheidung der Schulkonferenz, auch wenn sie anders abgestimmt haben.

Schulministerium NRW zur Schulmitwirkung

Fachkonferenzen

Elternbeteiligung an den Fachkonferenzen

Des weiteren ist die Mitarbeit von Eltern an den Fachkonferenzen ein Bestandteil von Mitbestimmung der Eltern bei der Entwicklung und Ausstattung von den einzelnen Fachdisziplinen. Hier können sich alle interessierte Eltern aus den Klassenpflegschaften zu Beginn eines Schuljahres melden und einschreiben. Die Wahl der Eltern findet in der ersten Schulpflegschaftssitzung jedes Schuljahres statt.

Beratungskonferenz

Funktion der Beratungskonferenz

Ein erstes Ergebnis der Beratungskonferenz ist das Informationspapier „Beratung und Unterstützung für Schüler/innen und Eltern von A bis Z“, in dem überblickartig die Palette von Beratungsangeboten in der Schule aufgezeigt wird.

Einmal im Jahr wird eine Beratungskonferenz durchgeführt, an der Vertreter der verschiedenen Beratungsbereiche teilnehmen. Die Beratungskonferenz soll die Beratungstätigkeiten koordinieren und fortentwickeln (z.B. weitere Anstöße für „Soziale Lernen“ oder „Lernen lernen“ geben).