GSN INFOBOARD –

Information zum Schuljahresbeginn

Liebe Schülerinnen
und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

nach dem herausfordernden letzten Schuljahr hoffe ich sehr, dass Sie und Ihre Familien die zurückliegenden Ferienwochen zur Erholung und Entspannung nutzen konnten und wir alle gemeinsam gesund ins neue Schuljahr starten. Wir hoffen, dass die anstehenden Schulwochen so regulär wie möglich verlaufen und das allgemeine Infektionsgeschehen keine gravierenden Auswirkungen auf die Organisation des Unterrichtsbetriebs haben wird.

Auf der Grundlage der Vorgaben des MSB zu den Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr 2021/22 (s. auch Schulmails des Ministeriums vom 30.06.21 und 05.08.21) gelten folgende Regelungen für den Unterrichtsbetrieb am GSN ab dem kommenden Mittwoch:

  • Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil, der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.

  • Die wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz (Hinweis: bitte den Nachweis mitbringen!) müssen nicht getestet werden, dürfen dies aber weiterhin freiwillig. Wir werden zweimal wöchentlich (abwechselnd Montag/ Mittwoch und Dienstag/ Donnerstag) die Schülerinnen und Schüler testen, Bescheinigungen über das Testergebnis werden weiterhin auf Nachfrage ausgestellt.

  • Auch im neuen Schuljahr gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schule, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird abhängig vom Infektionsgeschehen regelmäßig überprüft.

  • Der Sportunterricht inklusive Schwimmunterricht wird bei niedriger Inzidenzstufe unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär und im vollen Umfang durchgeführt werden. Dies gilt auch für Kontaktsportarten, die – in den Tagen der Vorsicht zunächst nur im Freien – wieder ausgeübt werden können. Insgesamt gilt für den Sportunterricht zu Beginn des neuen Schuljahres: Sport im Freien kann ohne Maske wieder uneingeschränkt stattfinden. Für Sport in der Halle gilt die Maskenpflicht zunächst fort, sofern Abstände nicht eingehalten werden können.

  • Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten im Musikunterricht sind im Schulgebäude die geltenden Regelungen der gültigen Corona-Schutzverordnung anzuwenden. Demnach wäre derzeit in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) Musik mit Gesang und Blasinstrumenten in ständig durchlüfteten Räumen mit bis zu 30 Personen möglich. Dies gilt gleichermaßen für Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten im Rahmen des regulären Musikunterrichts wie auch für außerunterrichtliche Angebote wie unsere Big Band. Hier werden wir flexibel auf die jeweiligen Umstände und Vorgaben agieren müssen.

  • Das Land NRW hat den Schulträgern finanzielle Mittel für mobile Luftfiltergeräte sowie für einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstmaßnahmen an Fensteranlagen zur Verfügung gestellt. Bislang wurden an unserer Schule drei Räume mit diesen Geräten ausgestattet, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit nur über eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit verfügen. Luftfiltergeräte ersetzen gleichzeitig jedoch nicht die geltenden AHA-L-Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen Eva Sprenger