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Bei der Schulpflegschaftssitzung werden aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und Stellvertretern sechs Personen gewählt, die die Elternschaft im nächsten Schuljahr in der Schulkonferenz vertreten. Am GSN bilden diese sechs Elternvertreter ein Team, das im letzten Schuljahr u.a. folgende Aufgaben wahrgenommen hat.
Wir hoffen auf Ihr Interesse und wünschen uns Ihre Mitarbeit.
Ihr Elternteam
Regelmäßiger Austausch mit der Schulleitung
Ansprechpartner für Anregungen und Probleme
der Unter-, Mittel- und Oberstufe
Vertretung der Elterninteressen in zwei Konferenzen pro Schuljahr
Austausch mit den Elternvertretern der anderen Gymnasien der Stadt Paderborn
Direkter Draht zur Landeselternschaft, ggf. Teilnahme an Versammlungen
Austausch zu schulsozialen Themen
Impulse für die Entwicklung und Ausrichtung des GSN
Vereinbarung zwischen Schülern, Lehrern und Eltern
Anwesenheit am Tag der offenen Tür
Jurymitglied GSN-Awards
Pflege der Elternseiten der Homepage
Rüdiger Radenbach
Schulpflegschaftsvorsitzender
Kerstin Stamm
stellv. Schulpflegschaftsvorsitzenderin
Nina Bille
Angela Buchbinder
Chris Koester
Nazanin Naebi
Gemeinsam werden die Projekte aus den vergangenen Schuljahren weitergeführt und neue angegangen. Unsere Arbeit richtet sich an alle in der Schulgemeinschaft des GSN Wirkenden, also an Schüler, Lehrer und Eltern gleichermaßen. In der Zusammenarbeit mit den Eltern nehmen wir Anregungen, Kritik und Probleme auf und wirken mit an der Weiterentwicklung unserer Schule sowie an der Lösung schulinterner Probleme.
In der Zusammenarbeit mit den Schülern fördern wir den Informationsaustausch zwischen den Eltern- und Schülervertretern um unterstützend aktiv werden zu können. In der Zusammenarbeit mit der Schule, also der Schulleitung und dem Kollegium, planen und arbeiten wir mit am Bildungs- und Erziehungsauftrag unserer Schule.
Das Recht der Eltern durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).
Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.
Das Gymnasium Schloß Neuhaus (GSN) bietet neben den rein schulischen Fächern und Veranstaltungen auch vielfältige weitere Möglichkeiten für die Schüler, ihre Fähigkeiten und Interessen weiter auszubauen oder einfach die Möglichkeit, neue Themengebiete kennenzulernen und auszuprobieren.
Dies alles wird auch durch die engagierte Arbeit vieler Eltern möglich, die dadurch zur Vielfalt und zum guten Ruf unserer Schule beitragen. Natürlich sind wir immer bestrebt, das Spektrum der Möglichkeiten noch weiter auszubauen und ausscheidende Eltern zu ersetzen.Können Sie sich vorstellen, Ihre Interessen und Hobbies im GSN einzubringen? Möchten Sie Schüler für das begeistern, was Sie gerne machen? Dann laden wir Sie herzlich ein!
Dazu gibt es zahlreiche Arbeitsgemeinschaften (AGs): Von der Koch- bis zur Schach-AG, vom Vokalkreis bis zur Hörspiel-AG. Darüber hinaus stellen immer wieder Eltern ihre Berufe und Hobbies vor oder präsentieren selbstgestaltete Experimente aus Physik, Elektrotechnik oder Chemie. Auch die Unterstützung bei Veranstaltungen und Organisationen ist beliebt.
Die Schulpflegschaft ist die Versammlung aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen. An den Sitzungen nimmt die Schulleitung teil, um über die jeweils aktuellen schulischen Entwicklungen zu informieren. Die Schulpflegschaft ist das Elterngremium auf der Ebene der Schule. Sie soll die Interessen aller Eltern der Schule vertreten. Sie ist weiterhin ein Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen, die in diesem Gremium ausgetauscht werden, sollen über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden direkt in die Elternversammlungen der Klassenpflegschaften eingebracht werden. So sind alle Eltern mit den aktuellen Informationen versorgt. Gleiches gilt in der anderen Richtung für Anregungen und Anträge aus den Klassenpflegschaften, die in der Schulpflegschaft behandelt werden.
Die Schulpflegschaft wählt eine/en Vorsitzende/en und mindestens eine/en Stellvertreter/in, sowie die Elternvertreter der Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Schule. Sie tagt unter dem Vorsitz der/s Schulleiterin/s mehrmals im Jahr und besteht aus gewählten Mitgliedern des Lehrerkollegiums, der Schulpflegschaft und der Schülerschaft. Die Schulleitung darf nicht abstimmen, im Falle eines Patts kann sie die Entscheidung allerdings fällen. Alle stimmberechtigten Mitglieder der Schulkonferenz stimmen nach bestem Wissen und Gewissen ab. In den vorgeschalteten Gremien (Schülerversammlung, Lehrerkonferenz sowie Schulpflegschaft) werden vorher die unterschiedlichen Meinungen zusammengetragen und diskutiert. Alle Mitglieder tragen die Entscheidung der Schulkonferenz, auch wenn sie anders abgestimmt haben.
Ein erstes Ergebnis der Beratungskonferenz ist das Informationspapier „Beratung und Unterstützung für Schüler/innen und Eltern von A bis Z“, in dem überblickartig die Palette von Beratungsangeboten in der Schule aufgezeigt wird.
Einmal im Jahr wird eine Beratungskonferenz durchgeführt, an der Vertreter der verschiedenen Beratungsbereiche teilnehmen. Die Beratungskonferenz soll die Beratungstätigkeiten koordinieren und fortentwickeln (z.B. weitere Anstöße für „Soziale Lernen“ oder „Lernen lernen“ geben).